Couchsurfing gestattet: Unentgeltliches Überlassen eines Übernachtungsplatzes
Das kurzfristige kostenlose Überlassen eines Schlafplatzes an Fremde rechtfertigt nicht die Kündigung einer vermieteten Wohnung durch den Eigentümer. Es handelt sich dabei nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um keine unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte. Weiter lesen …