OLG weist Klage gegen „Lidl Plus“ ab – Datenschutzbedenken tragen nicht

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Laut dts auf FinanzNachrichten.de hat das OLG Stuttgart die Klage gegen die Kunden-App „Lidl Plus“ abgewiesen. Die Richter sahen die Datenverarbeitung im Ergebnis als zulässig an.
Die Entscheidung betrifft die App „Lidl Plus“, deren Datenerhebung und -nutzung von Verbraucherschützern angegriffen worden war. Das OLG Stuttgart kam zu dem Schluss, dass die Verarbeitung im Rahmen der informierten Einwilligung der Nutzer erfolgt.
Entscheidende Punkte waren Transparenz der Hinweise und die Möglichkeit, Funktionen abzuwählen. Aus Sicht des Senats fehlten Belege für eine unzulässige Profilbildung. Der Fall hatte bundesweit Beachtung gefunden, weil Rabatt-Apps generell unter Datenschutzdruck stehen. Das Urteil stärkt nun zunächst die gängige Praxis großer Handelsketten.