Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht So kann jeder Geld von Ihrem Konto abbuchen

So kann jeder Geld von Ihrem Konto abbuchen

Archivmeldung vom 21.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Es sind keine großen Beträge, die vom Konto verschwinden: mal 13,47 Euro, mal 39 Euro. Viele Betroffene bemerken die seltsamen Buchungen nicht einmal. Wer sie aber entdeckt, wird stutzig. "Ich bin sprachlos. Mir wurde hier etwas abgebucht. Ich kann mir nicht erklären, woher das kommt.", so Pia-Maria Haag, eine der Geschädigten aus Berlin.

Von ihrem Konto wurde illegal eine Lastschrift abgebucht, und zwar von einer Firma namens "Zin-Service.EU Limited" (Z.I.N.S. Ltd., Zentrale Internet Network Service Ltd.), die ihren Sitz im englischen Birmingham hat und Speicherplätze im Internet anbietet.

Geschäftsführer des Unternehmens ist laut Handelsregisterauszug ein gewisser Iosif Zervoudakis aus Deutschland. In der Bundesrepublik verliert sich seine Spur allerdings an einem Briefkasten in Zell am Harmersbach, Kanzleistraße 1, in Baden Württemberg. Anders als eine GmbH in Deutschland haftet eine Limited nur in Höhe ihres Eigenkapitals. Und das liegt bei "Zin-Service" bei 1,50 Euro.

So werden Schwächen des Lastschriftverfahrens ausgenutzt

Pia-Maria M. ist nicht das einzige Opfer der "Zin-Service Limited". Mehr als 30.000-mal hat Zervoudakis' Firma im gesamten Bundesgebiet zugeschlagen. Geradezu professionell hat sie dabei die Schwäche des deutschen Lastschriftverfahrens ausgenutzt. Denn hierzulande dürfen Firmen ohne weiteres Geld abheben. Sie brauchen dazu nur eine Kontonummer, die Bankleitzahl und den Namen des Kontoinhabers. Die Banken überprüfen dabei nicht, ob dazu überhaupt eine Ermächtigung vorliegt, was fatale Folgen hat.

14 Millionen Euro an einem einzigen Tag

Im Dezernat für Wirtschaftskriminalität bei der Münchner Polizei kennt man einen Fall, bei dem etwa 370.000 Konten in ganz Deutschland mit jeweils 39 Euro belastet wurden. An einem einzigen Buchungstag kassierten die Täter mehr als 14 Millionen Euro. Ihren Coup hatten sie sogar noch einige Tage zuvor dreist in einem Werbeschreiben für Internetdienstleistungen angekündigt, doch das landete in den meisten Haushalten ungelesen im Papierkorb. Tobias Molnar vom Dezernat für Wirtschaftskriminalität in München hält es für unverzeihlich, dass Kontoauszüge nicht regelmäßig sorgfältig geprüft werden: „Wir haben jetzt hier in diesem Verfahren erfahren, dass die Rücklastschriftquote zwar hoch ist, aber nichts desto trotz circa 20 Prozent bis heute nicht gemerkt haben, dass ihnen 39 Euro fehlen.“

Zwei Betrüger festgenommen

Mitte November nahmen Polizisten am Flughafen Tegel in Berlin zwei weltweit gesuchte Berliner in Empfang, die zuvor für einen der bundesweit größten Betrugsfälle des ablaufenden Jahres gesorgt hatten. Roland W. (51) und Frank K. (40) hatten zwischen April und September 2008 mit Hilfe fingierter Lastschriften mehr als 4.000 Konten um knapp 15 Millionen Euro erleichtert. Als die Serie aufflog, reagierten Polizei und Banken schnell, der Großteil des Geldes konnte sichergestellt werden. Aber mit drei Millionen Euro setzten sich die beiden Betrüger nach Thailand ab. Immerhin wurden sie dort zwei Monate später gefasst und ausgeliefert.

Die Masche der Betrüger war denkbar einfach

Sie eröffneten mit gefälschten Papieren mehrere Konten bei verschiedenen Banken und zogen darüber per Lastschrift unauffällige Beträge von den Konten ihrer ahnungslosen Opfer ein. "Mit Lastschriften, der einfachsten und bequemsten Zahlungsart, arbeiten fast alle Bankkunden, lassen so Mieten, Strom, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge und Ähnliches von ihren Konten abbuchen", sagt ein Ermittler des Landeskriminalamtes. Ob die erforderliche Vollmacht des belasteten Kontoinhabers vorliegt, werde von den Banken häufig nicht oder nicht gleich geprüft, erläutert der Ermittler weiter. Schließlich könne, wenn etwas nicht in Ordnung ist, der Inhaber des belasteten Kontos das Geld ja innerhalb von sechs Wochen per Rücklastschrift problemlos zurückholen.

Wie die Täter an die Daten kommen

Sowohl den Geschädigten als auch der Polizei stellt sich die Frage, wie die Betrüger an so viele Bankdaten gelangen. Als Quelle kommen etwa weggeworfene Kontoauszüge infrage. Sie lassen sich einfach aus den Papierkörben in den Foyers und Schalterhallen von Banken und Sparkassen fischen. Doch angesichts der großen Zahl der Betrugsfälle kann dieser Weg nicht der einzige sein.

Darum ist auch eine andere Methode plausibel, bei der das Opfer angerufen wird. Am Telefon wird ihm ein Lotteriegewinn in Aussicht gestellt. Damit der fiktive Gewinn überwiesen werden kann, wird noch schnell die Bankverbindung abgefragt - und schon haben die Täter Zugang zu einem weiteren Konto.

Beim Phishing geht es nicht mehr um die TANs, Kontodaten genüge

Ein dritter Weg ist das so genannte Phishing. Mit Hilfe gefälschter Mails wurde bislang versucht, Menschen zur Preisgabe von PINs und TANs zu bewegen, um sich direkten Zugang auf die Konten zu verschaffen. Doch seit die meisten Kreditinstitute die Sicherheitsvorschriften für Online-Banking verschärft haben, haben Kriminelle hier nur noch geringe Chancen auf Erfolg. Nichtsdestotrotz ist Matthias Rosche als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma davon überzeugt, dass sich die Täter einen Großteil der Daten durch Phishing beschaffen, um sie nunmehr für Lastschrift-Betrug zu verwenden. Und er hat folgenden Rat: "Ich denke, man sollte genau schauen, was für Unternehmen Lastschriften einziehen dürfen. Und ich denke, dass man bei ausländischen Unternehmen genauer prüfen sollte, ob diese Unternehmen vertrauenswürdig sind."

FBI warnt vor Umschuldungsangeboten im Internet

Vor einer vierten Quelle zur Beschaffung von Kontonummern und ihren Inhabern warnt die Internetsbetrugsstelle des amerikanischen FBI. Spätere Kontoplünderer verschicken Rund-Mails und bieten Hilfe bei der Umschuldung. Ihre Zielgruppe sind Menschen, die durch die Krise ihren Job verloren haben und möglicherweise ihre laufenden Kredite nicht mehr bezahlen können. Sobald sich ein Opfer mit seinem Namen und seiner Rückrufnummer meldet, kommt prompt ein Anruf von einer vermeintlichen Bank.

Die Nummer, die auf dem Display des Opfers erscheint, ist zwar tatsächlich die Nummer einer Bank, doch sie wurde von einem Computer des Betrügers erzeugt, um sich den Anschein eines Bankmitarbeiters zu geben. Fasst das Opfer Vertrauen und gibt der angeblichen Bank seine Bankdaten, hat es verloren. Die Täter leiten mehrere Lastschriftverfahren ein und lassen, damit es nicht auffällt, regelmäßig kleinere Beiträge oder Gebühren abbuchen. Beim FBI gehen zur Zeit rund 22.000 Anzeigen von auf diese Art geplünderten Konten ein.

GoMoPa fragte beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden nach, ob die amerikansiche Spionagemasche schon in Deutschland angekommen ist. Pressesprecherin Sandra Clements: „Diese Betrugsmasche ist uns als deutschlandweites Phänomen zum Glück noch nicht bekannt.“ Das bestätigt auch Kerstin Ziesmer, Sprecherin der Landespolizei Berlin: „Uns liegen noch keine Anzeigen zu dieser Internet-Betrugsmasche vor.“

Auf dem Schwarzmarkt kursieren mindestens 21 Millionen Kontodaten

Dennoch kein Grund, sorglos zu sein. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche hat erst im Dezember eine CD-Rom als Muster erhalten. Auf ihr befanden sich Kontodaten von 21 Millionen Bürgern. Die Daten sind seitdem auf dem Schwarzmarkt im Umlauf. Für 5o Cent bekommt man einen Personendatensatz. Er enthält neben Geburtstdatum auch die Bankverbindung mit Kontonummer und Bankleitzahl, in einigen Fällen sogar detaillierte Angaben zur Vermögenslage. Mehr brauchen Betrüger nicht, um Lastschriftverfahren einzuleiten.

So holen Sie sich das geplünderte Geld zurück

Pia-Maria Haag hat sich, wie viele andere Opfer auch, ihr Geld zurückgeholt. Ein formloser Antrag bei der Bank genügt. Darauf haben übrigens alle Betroffenen einen Anspruch und das 30 Jahre lang. Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass ein Widerspruch gegen eine Abbuchung auch ohne Einhaltung einer Frist zulässig sei (Aktenzeichen: XI ZR 258/99). Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht nötig.

Aber was, wenn Sie den Kontobetrug gar nicht merken oder übersehen, gibt es einen Schutz vor unberechtigten Abbuchungen vom Konto?

„Wenn jemand ihre Daten hat oder haben könnte, gibt es nur eine Möglichkeit, sich zu schützen“, sagt Banker Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dem Finanznachrichtendienst www.gomopa.net: „Sie müssen ein neues Konto eröffnen und künftig alle Rechnungen oder Daueraufträge einzeln per Online-Überweisung mit PIN und TAN bezahlen. Und danach dürfen Sie niemandem mehr im Internet oder am Telefon Ihre Bankdaten preisgeben und sollten generell aufs Lastschriftverfahren verzichten.“

Und noch ein wichtiger Rat fürs Einkaufen und Bezahlen mit Kreditkarte oder EC-Karte. Nauhauser: „Stecken Sie unbedingt den Quittungsbeleg ein und werfen Sie diesen nicht achtlos weg. Ihr Name und die Bankverbindung genügen, damit jeder von Ihrem Konto Geld abbuchen kann.“

Quelle: GoMoPa Siegfried Siewert (www.gomopa.net)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte stufte in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige