Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Fortbildung vorher anmelden: Verwaltungsbeirat hatte keine Zustimmung eingeholt

Fortbildung vorher anmelden: Verwaltungsbeirat hatte keine Zustimmung eingeholt

Freigeschaltet am 18.10.2025 um 09:08 durch Mary Smith
Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS
Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Ein Mitglied eines Verwaltungsbeirats war der Meinung, Fortbildungsbedarf zu haben und meldete sich deswegen für 299 Euro zu einem zweitägigen Seminar in einer anderen Stadt an. Inklusive Fahrt- und Übernachtungskosten kamen 440 Euro zusammen, die er von der Eigentümergemeinschaft erstattet haben wollte. Doch die Gemeinschaft beschloss, dem nicht nachzukommen. Der entscheidende Streitpunkt zwischen Beirat und den anderen Eigentümern war, ob die Fortbildung zuvor hätte genehmigt werden müssen. Genau das bejahte die Rechtsprechung nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. Die 440 Euro müssten dem Betroffenen nicht erstattet werden, weil er sich im Vorfeld nicht mit der Verwaltung abgesprochen habe.

(Amtsgericht München, Aktenzeichen 1294 C 20147/21)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte napf in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige