Fahrradstraßen und Fahrradzonen: Diese Regeln gelten
Die Einrichtung von Fahrradstraßen (bzw. -zonen) dient der gezielten Bündelung des Radverkehrs, analog zur Konzentration des Autoverkehrs auf Hauptverkehrsstraßen. Sie können dort eingerichtet werden, wo der Radverkehr Priorität hat oder bekommen soll. Doch oft sind die Verkehrsteilnehmer unsicher, wie sie sich auf Fahrradstraßen verhalten müssen. Der ADAC informiert über die besonderen Regeln. Weiter lesen …