OVG: Berliner Mohrenstraße kann umbenannt werden

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Die für Samstag geplante Umbenennung der Berliner Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße kann nun wohl doch durchgeführt werden. Dies folgt aus Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts, die am Freitagabend bekannt gemacht wurden.
Mehrere Anwohner der Mohrenstraße hatten über Jahre und bis zur letzten
Minute versucht, einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung und
eine bereits 2021 erlassene Verfügung juristisch zu stoppen. Zuletzt
lehnte nun das OVG entsprechende Eilanträge ab.
Nach dem
gegenwärtigen Stand sei ein Erfolg der Klagen der Antragsteller "in
hohem Maße unwahrscheinlich", wie sich bereits aus den vorangegangenen
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts
ergebe. Es sei nicht ersichtlich, dass das Vorbringen in den
Klageverfahren an der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der
Straßenumbenennung etwas ändern werde, zumal die gerichtliche
Überprüfung einer Straßenumbenennung nach dem Berliner Landesrecht stark
eingeschränkt, nämlich auf eine Willkürkontrolle begrenzt sei.
Hinzu
komme, dass der Betroffenheit der Antragsteller, die durch den Vollzug
der Allgemeinverfügung in keinem ihrer Grundrechte unmittelbar betroffen
würden, kein besonderes Gewicht zukomme, so das Gericht. Die
Entscheidung vom Freitag sei "unanfechtbar" (Beschlüsse vom 22. August
2025 - OVG 6 S 70/25, OVG 6 S 71/25, OVG 6 S 72/25).
Quelle: dts Nachrichtenagentur