OLG weist Klage von Wirecard-Aktionärin gegen Bafin zurück
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage einer Wirecard-Aktionärin gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgewiesen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, sieht der 18. Zivilsenat keinen Schadensersatzanspruch wegen angeblicher Amtspflichtverletzungen der Bafin.
Die Klägerin hatte 2019 weitere 40 Wirecard-Aktien erworben, nachdem die
Aufsichtsbehörde ein Leerverkaufsverbot verhängt und Strafanzeige gegen
Financial-Times-Journalisten erstattet hatte. Sie argumentierte, diese
Maßnahmen hätten sie in falscher Sicherheit gewogen. Das Landgericht
Krefeld hatte die Klage bereits im Juli 2024 abgewiesen.
Das
Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung und führte aus, dass
weder eine schuldhafte Amtspflichtverletzung vorliege noch ein
Kausalzusammenhang zwischen den Bafin-Maßnahmen und dem Schaden der
Klägerin bestehe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die
Klägerin kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur