Urteil mit Wirkung: Büro-Kaffeepause wird zum Rechtsfall
Archivmeldung vom 25.09.2025
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Der Bundesgerichtshof hat laut tagesschau.de klargestellt, unter welchen Umständen das Holen von Kaffee im Betrieb vom gesetzlichen Unfallschutz umfasst ist. Entscheidend sind Zweck und Einbindung in den Arbeitsablauf.
Nach der Darstellung aus Karlsruhe schützt die gesetzliche Unfallversicherung Tätigkeiten, die eng mit der Arbeit zusammenhängen. Das gilt unter Voraussetzungen auch für den Gang zur Kaffeemaschine, etwa wenn er funktional dem Arbeitsablauf dient. Reine Privatwege bleiben dagegen ausgenommen.
Arbeitgeber und Beschäftigte erhalten damit mehr Rechtssicherheit. Juristen erwarten, dass das Urteil künftig bei ähnlichen Streitfällen herangezogen wird.
Quelle: ExtremNews

