RBB scheitert mit Verfassungsklage gegen Staatsvertrag
Archivmeldung vom 21.08.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen Regelungen des 2023 beschlossenen Staatsvertrags der Länder Brandenburg und Berlin zurückgewiesen.
Die überwiegend zulässig angegriffenen Regelungen verletzten die
Rundfunkfreiheit des RBB nicht, teilten die Karlsruher Richter am
Donnerstag mit. Mit ihnen verfehlen die Landesgesetzgeber demnach nicht
die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Beschwerde hatte sich gegen
die Zustimmungsgesetze zum Staatsvertrag gerichtet, der einen neuen
Rechtsrahmen für den RBB bildet. Die Rundfunkanstalt sah ihre
Rundfunkfreiheit durch verschiedene staatsvertragliche Regelungen
verletzt, darunter die Einführung eines Direktoriums neben der Intendanz
und die Festlegung von Mindestzahlen an Regionalbüros und -studios. Dem
folgte das Verfassungsgericht allerdings nicht (Beschluss vom 23. Juli
2025 - 1 BvR 2578/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur