EU-Gericht bestätigt Zalando-Einstufung als große Online-Plattform
Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage von Zalando gegen die Einstufung ihrer Plattform als "sehr große Online-Plattform" abgewiesen. Das teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit.
Die EU-Kommission hatte Zalando aufgrund der hohen Nutzerzahlen als
solche benannt, was zusätzliche Verpflichtungen im Bereich
Verbraucherschutz und Bekämpfung rechtswidriger Inhalte mit sich bringt.
Zalando war gegen die Benennung ihrer Plattform als "sehr große
Online-Plattform" vorgegangen.
Der Online-Händler argumentierte,
dass die Zahl der aktiven Nutzer, die den Informationen von
Drittverkäufern ausgesetzt waren, geringer als von der EU-Kommission
angegeben sei. Das Gericht stellte jedoch fest, dass Zalando nicht
nachweisen konnte, welche Nutzer tatsächlich den
Drittverkäuferinformationen ausgesetzt waren, und bestätigte die
Berechnungen der Kommission, die von über 83 Millionen aktiven Nutzern
ausgingen.
Zudem wies das Gericht die Argumente von Zalando
zurück, dass die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste gegen
die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und der
Verhältnismäßigkeit verstoßen würden. Es machte deutlich, dass
Marktplätze mit einer hohen Nutzerzahl potenziell gefährliche oder
rechtswidrige Produkte verbreiten könnten (Urteil in der Rechtssache
T-348/23).
Quelle: dts Nachrichtenagentur