BGH bestätigt Kölner Urteil wegen zu Tode gequälter Mitbewohnerin

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Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil aus Köln im Fall einer zu Tode gequälten Mitbewohnerin bestätigt. Die Revisionen der Angeklagten seien verworfen worden, teilte der BGH am Mittwoch mit. Demnach sei das Verfahren rechtsfehlerfrei geführt worden und die materiell-rechtliche Nachprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.
Das Landgericht Köln hatte drei der vier Angeklagten wegen Mordes zu
lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt und gegen zwei Angeklagte die
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Einen weiteren
Angeklagten hatte es wegen gefährlicher Körperverletzung unter
Einbeziehung einer Strafe aus einer bereits rechtskräftigen früheren
Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs
Monaten verurteilt und einen Vollstreckungsabschlag von zwei Monaten
gewährt.
Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts Köln
schlugen und traten alle Angeklagten in der gemeinsamen Wohnung über
Tage eine junge Mitbewohnerin, wobei sie zum Teil eine Hundeleine,
Quarzhandschuhe und Stahlkappenschuhe verwendeten und ihrem Opfer die
Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verweigerten. Während sich zu Beginn
alle vier Angeklagten an den Handlungen gegen das Opfer beteiligten,
setzten die Tat später nur die drei wegen Mordes verurteilten
Angeklagten fort. Die schwerverletzte und völlig dehydrierte junge Frau
starb wenige Wochen nach ihrer Befreiung durch die Polizei trotz
maximalmedizinischer Versorgung an einem unabwendbaren
Multiorganversagen.
Das Urteil des Landgerichts ist nach der BGH-Entscheidung rechtskräftig (Beschluss vom 1. Juli 2025 - 2 StR 429/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur