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BGH bestätigt Kölner Urteil wegen zu Tode gequälter Mitbewohnerin

Freigeschaltet am 13.08.2025 um 13:04 durch Sanjo Babić
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des Bundesgerichtshof (BGH)
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des Bundesgerichtshof (BGH)

Foto: ComQuat
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil aus Köln im Fall einer zu Tode gequälten Mitbewohnerin bestätigt. Die Revisionen der Angeklagten seien verworfen worden, teilte der BGH am Mittwoch mit. Demnach sei das Verfahren rechtsfehlerfrei geführt worden und die materiell-rechtliche Nachprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.

Das Landgericht Köln hatte drei der vier Angeklagten wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt und gegen zwei Angeklagte die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Einen weiteren Angeklagten hatte es wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer Strafe aus einer bereits rechtskräftigen früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und einen Vollstreckungsabschlag von zwei Monaten gewährt.

Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts Köln schlugen und traten alle Angeklagten in der gemeinsamen Wohnung über Tage eine junge Mitbewohnerin, wobei sie zum Teil eine Hundeleine, Quarzhandschuhe und Stahlkappenschuhe verwendeten und ihrem Opfer die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verweigerten. Während sich zu Beginn alle vier Angeklagten an den Handlungen gegen das Opfer beteiligten, setzten die Tat später nur die drei wegen Mordes verurteilten Angeklagten fort. Die schwerverletzte und völlig dehydrierte junge Frau starb wenige Wochen nach ihrer Befreiung durch die Polizei trotz maximalmedizinischer Versorgung an einem unabwendbaren Multiorganversagen.

Das Urteil des Landgerichts ist nach der BGH-Entscheidung rechtskräftig (Beschluss vom 1. Juli 2025 - 2 StR 429/24).

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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