Sozialgericht erlaubt Rückforderung zu hoher Heizkostenzuschüsse

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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Jobcenter zu Unrecht gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern dürfen. Dies teilte das Gericht in Celle am Dienstag mit. Im konkreten Fall hatte eine Frau aus dem Landkreis Lüneburg aufgrund eines Irrtums monatlich 480 Euro statt einer einmaligen Zahlung erhalten, was zu einer Überzahlung von 3.600 Euro führte.
Die Klägerin hatte argumentiert, sie habe als juristischer Laie die
Fehler nicht erkennen können und die Bescheide nicht überprüfen müssen.
Das Sozialgericht Lüneburg hatte ihr zunächst recht gegeben, da das
Jobcenter scheinbar stets nur vorläufige Leistungen bewillige. Das
Landessozialgericht widersprach dieser Auffassung nun und betonte, dass
auch Heizkostenzuschüsse vorläufig gewesen seien.
Die Richter
verwiesen darauf, dass Leistungsempfänger die Obliegenheit hätten,
Bescheide zu lesen und deren Eckdaten zur Kenntnis zu nehmen. Die
Klägerin hätte erkennen müssen, dass die mehrfache Auszahlung deutlich
zu hoch war. Ein Vertrauensschutz in die fehlerhafte Bewilligung bestehe
nicht, so das Gericht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur