Bundesgerichtshof lässt Urteil gegen Ärztin wegen falscher Atteste bestehen
Archivmeldung vom 23.09.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Bundesgerichtshof hat die Revision einer Ärztin gegen das Dresdner Urteil wegen unrichtiger Gesundheitszeugnisse weitgehend verworfen, teilte der BGH mit; die dts Nachrichtenagentur berichtet darüber. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Die Medizinerin war vom Landgericht Dresden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Zusätzlich erhielt sie ein dreijähriges Berufsverbot. Nach Gerichtsangaben stellte sie während der Corona-Pandemie in 1.003 Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse aus, teils in Tateinheit mit falscher Dokumentation.
Die Bescheinigungen dienten Befreiungen von der Maskenpflicht oder einem dauerhaften Impfverbot und wurden ohne vorherige Untersuchung ausgestellt. Die Frau organisierte Sammeltermine in mehreren Bundesländern und suchte damit gezielt den Vertrieb der Atteste. Hinzu kam laut Landgericht der Betrug beim Bezug von Corona-Schnelltests sowie der Besitz eines Elektroschockgeräts ohne Prüfzeichen.
Der Bundesgerichtshof sah keine durchgreifenden Rechtsfehler zu ihren Lasten. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig. Maßgeblich ist der Beschluss des 5. Strafsenats vom 27. August 2025 (5 StR 130/25).
Quelle: ExtremNews


