Erfolgreiche Klage der Deutschen Umwelthilfe: Apple darf seine Apple Watch nicht mehr wie bisher als CO2-neutral bewerben
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute einen weiteren großen Erfolg wegen des Greenwashings von Produkten erzielt: Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Unterlassungsklage der DUH gegen die Apple Distribution International Ltd. stattgegeben (Az. 3-06 O 8/24).
Der Technologiekonzern bewirbt drei seiner Smartwatch-Modelle als "CO2-neutrales Produkt" und behauptet, die bei der Produktion der Uhren entstehenden CO2-Emissionen würden durch "naturbasierte" Kompensationsprojekte ausgeglichen. Um welche Projekte es sich handelt, ließ Apple dabei lange im Unklaren. Im Laufe des seit 2024 geführten Gerichtsverfahrens hat sich der Verdacht der DUH allerdings bestätigt: Das Unternehmen setzt zur Kompensation seiner verbliebenen CO2-Emissionen auf Eukalyptus-Monokulturen in Paraguay, für die Pachtverträge schon 2029 auslaufen und eine Nachnutzung nicht sichergestellt ist. Eine neutrale CO2-Emissionsbilanz lässt sich damit nicht erreichen.
Die Werbung ist wegen der kurzen Projektlaufzeit nicht haltbar, wie nun auch das Gericht urteilte. Die von Apple genannten Pufferkonten, die den Verlust der Pachtflächen nach dem Vertragsende ausgleichen sollen, sind ebenfalls ungeeignet, um eine ausreichende Sicherheit der Bindung der gespeicherten Emissionen zu gewährleisten, so das Landgericht.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Apple erweckt fälschlicherweise den Eindruck, dass seine als CO2-neutral beworbenen Apple Watches eine ausgeglichene CO2-Bilanz haben. Dieses Versprechen täuscht die Verbraucherinnen und Verbraucher, denn es fußt auf einem CO2-Ablasshandel mit einem untauglichen Kompensationsprojekt. Die angebliche CO2-Speicherung in den kommerziellen Eukalyptus-Plantagen ist zeitlich auf nur noch wenige Jahre begrenzt, die vertraglichen Sicherheiten für die Zukunft genügen nicht und die ökologische Integrität der Monokultur-Flächen ist nicht gegeben. Mit unseren Klimaklagen gegen Greenwashing von Industrie und Handelsunternehmen sorgen wir dafür, dass auch milliardenschwere Konzerne wie Apple Verbraucherinnen und Verbrauchern ehrliche und nachvollziehbare Informationen über die tatsächlichen Umweltfolgen ihrer Produkte bereitstellen müssen."
Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: "Das Gericht hat die Auffassung der DUH geteilt und entsprechend geurteilt: Apple darf seine Smartwatches nicht länger wie bisher mit der Aussage 'Die Apple Watch ist unser erstes CO2-neutrales Produkt' bewerben. Die Pachtverträge sind für 75 Prozent der Projektfläche nur bis zum Jahr 2029 gesichert. Eine Verlängerung der gesamten Pachtverträge konnte der Technologiekonzern vor Gericht nicht nachweisen. Der Fortbestand des Projektes ist folglich nicht gewährleistet und die Werbeaussage von Apple damit schlichtweg irreführend. Auch das Korrektiv des sogenannten Verra-Pufferkontos, mit dem die Unsicherheiten etwaiger Pachtverlängerungen aufgefangen werden sollen, erkennt das Gericht nicht als ausreichend an."
Eukalyptusmonokulturen sind keine naturbelassenen Wälder. Sie werden durch den regelmäßigen Einsatz von Ackergiften wie dem Bienenkiller Fipronil erhalten. Die schnellwachsenden Bäume verbrauchen enorme Mengen an Wasser und sind in Dürreperioden sehr leicht entzündlich, was die dauerhafte Kohlenstoffspeicherung durch solche Projekte noch zusätzlich in Frage stellt.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)