EU-Gericht bestätigt nachhaltige Einstufung für Kernenergie und Gas

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Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage Österreichs gegen die Einbeziehung von Kernenergie und fossilem Gas in die Regelung für nachhaltige Investitionen abgewiesen. Die EU-Kommission sei zutreffend davon ausgegangen, dass einige Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie und von fossilem Gas unter bestimmten Voraussetzungen wesentlich zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen können, teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit.
Die Kommission hatte argumentiert, dass die Erzeugung von Kernenergie
nahezu keine Treibhausgasemissionen verursacht und derzeit keine
ausreichend verfügbaren CO2-armen Alternativen existieren, um den
Energiebedarf kontinuierlich zu decken. Das Gericht sah in der
Entscheidung der Kommission keine Überschreitung der ihr übertragenen
Befugnisse und wies die Bedenken Österreichs zurück, die sich auf die
Risiken von Kernkraftwerken und die negativen Auswirkungen von Dürren
und klimatischen Unwägbarkeiten bezogen.
Darüber hinaus billigte
das Gericht den Ansatz, dass fossiles Gas unter bestimmten
Voraussetzungen ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz
leisten kann. Die Delegierte Verordnung von 2022 sei Teil eines
schrittweisen Vorgehens zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei
gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungssicherheit (Urteil des
Gerichts in der Rechtssache T-625/22).
Quelle: dts Nachrichtenagentur