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Oberlandesgericht kippt Kartellamt-Beschluss im Lufthansa-Condor-Streit

Archivmeldung vom 20.08.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hauptgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Cecilienallee 3
Hauptgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Cecilienallee 3

Foto: Karl-Heinz Meurer (--Charlie1965nrw 15:59, 10. Jun. 2008 (CEST))
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Beschluss des Bundeskartellamts gegen die Lufthansa aufgehoben. Der Erste Kartellsenat unter Leitung von Richterin Alexandra Poling-Fleuß entschied damit zugunsten des Luftfahrtkonzerns, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Gegenstand des Verfahrens war die Kündigung einer Sondervereinbarung zwischen Lufthansa und Condor aus dem Jahr 2020. Condor nutzt Kurzstreckenflüge der Lufthansa, um sie mit eigenen Langstreckenflügen zu kombinieren. Das Bundeskartellamt hatte die Kündigung 2022 als kartellrechtswidrig eingestuft und Lufthansa zur Neuverhandlung verpflichtet.

Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung nun wegen formeller Rechtswidrigkeit auf. Die Mitglieder der Beschlussabteilung des Kartellamts hätten Befangenheit begründet, unter anderem weil bei einer Akteneinsicht eine abweichende Version eines Originalvermerks versendet worden sei. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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