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Zeitpuffer zu knapp – Gericht stärkt Eigenverantwortung der Reisenden

Freigeschaltet am 01.10.2025 um 12:10 durch Sanjo Babić
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Die dts meldet: Wer für Interkont-Flüge zu wenig Zeit einplant, kann leer ausgehen. LTO berichtet zum OLG Frankfurt, wonach zwei Stunden Puffer bei Anfahrt im eigenen Auto nicht genügen und die Reiserücktrittspolice nicht greift.

Im Fall einer Reisenden, die ihren Abflug nach Hawaii verpasste, folgte das OLG Frankfurt der Vorinstanz. Verkehrsunfälle mit Staus seien ein allgemeines Risiko, das bei der Anreise einzukalkulieren sei. Die Klausel „notwendig und unvermeidbar“ wurde nicht erfüllt, weil ein größerer Puffer zumutbar gewesen wäre.

Rechtsexperten verorten das Urteil in eine Reihe jüngerer Entscheidungen, die Passagieren zwar umfassende Fluggastrechte einräumen, aber die Pflicht zu realistischen Zeitplänen betonen. Verbraucherzentralen raten bei Fernflügen zu deutlich früherer Anreise, insbesondere bei Mietwagenabgabe und Sicherheitskontrollen.

Quelle: ExtremNews


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