EU-Gericht weist Klage gegen Datentransferabkommen mit USA ab

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Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage eines Franzosen abgewiesen, der die Nichtigerklärung des neuen Rahmens für die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen der EU und den Vereinigten Staaten gefordert hatte. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass die USA ein "angemessenes Schutzniveau" für personenbezogene Daten gewährleisteten, die aus der EU an Organisationen in den USA übermittelt werden.
Der Kläger hatte argumentiert, dass der "Data Protection Review Court"
(DPRC) in den USA nicht unabhängig und die Praxis der
US-Nachrichtendienste zur Datensammlung rechtswidrig sei. Das Gericht
stellte jedoch fest, dass die Ernennung der Richter des DPRC und seine
Arbeitsweise mit mehreren Garantien und Bedingungen verbunden sind, die
die Unabhängigkeit seiner Mitglieder sicherstellen sollen. Zudem könne
die Europäische Kommission den Beschluss überwachen und bei Änderungen
im US-Rechtsrahmen entsprechend reagieren.
In Bezug auf die
Sammelerhebung personenbezogener Daten wies das Gericht darauf hin, dass
eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung durch den DPRC
gewährleistet sei. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen die
Anforderungen vorhergehender Urteile und bestätigte, dass der
Rechtsschutz in den USA dem durch das Unionsrecht garantierten Niveau
gleichwertig sei (Urteil in der Rechtssache T-553/23).
Quelle: dts Nachrichtenagentur