Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht OLG Dresden spricht Haftstrafe – schwere geheimdienstliche Agententätigkeit

OLG Dresden spricht Haftstrafe – schwere geheimdienstliche Agententätigkeit

Freigeschaltet am 30.09.2025 um 10:50 durch Sanjo Babić
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Oberlandesgericht Dresden hat einen früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, melden übereinstimmend dts-basierte Berichte und Agenturen. Dem Mann wurde besonders schwere geheimdienstliche Agententätigkeit für China vorgeworfen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte vertrauliche Informationen weitergab und Umfeldkontakte ausspähte. Die Bundesanwaltschaft hatte auf Grundlage umfangreicher Überwachungsergebnisse ermittelt. Das Urteil steht für eine harte Linie der Staatsschutzsenate gegen Einflussoperationen fremder Dienste.

Politisch löste der Fall Debatten über Sicherheitsprüfungen in Abgeordnetenbüros aus. Juristen erwarten, dass die schriftliche Urteilsbegründung weitere Details zu Modus Operandi und Kontakten liefert.

Quelle: ExtremNews


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte messbar in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige