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OLG Dresden spricht Haftstrafe – schwere geheimdienstliche Agententätigkeit

Archivmeldung vom 30.09.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Oberlandesgericht Dresden hat einen früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, melden übereinstimmend dts-basierte Berichte und Agenturen. Dem Mann wurde besonders schwere geheimdienstliche Agententätigkeit für China vorgeworfen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte vertrauliche Informationen weitergab und Umfeldkontakte ausspähte. Die Bundesanwaltschaft hatte auf Grundlage umfangreicher Überwachungsergebnisse ermittelt. Das Urteil steht für eine harte Linie der Staatsschutzsenate gegen Einflussoperationen fremder Dienste.

Politisch löste der Fall Debatten über Sicherheitsprüfungen in Abgeordnetenbüros aus. Juristen erwarten, dass die schriftliche Urteilsbegründung weitere Details zu Modus Operandi und Kontakten liefert.

Quelle: ExtremNews


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