Schmerzensgeldklage im Fall Peggy erneut gescheitert

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Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Abweisung einer Schmerzensgeldklage der Mutter der getöteten Peggy bestätigt. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass der Beklagte den Leichnam ihrer Tochter in einen Wald in Thüringen gebracht habe. Die Beweiswürdigung des Landgerichts Hof sei ohne Rechtsfehler gewesen.
Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass ein Teilgeständnis des
Beklagten aus dem Strafverfahren im Zivilverfahren nicht berücksichtigt
werden könne. Dieses sei unter Druck zustande gekommen, in sich
widersprüchlich und teilweise objektiv unrichtig. Zudem enthalte es kein
Täterwissen.
Das Berufungsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht Hof hatte die Klage bereits im Juni 2024 abgewiesen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur