BGH bestätigt Urteile gegen Höcke wegen Aussage "Alles für Deutschland"

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Die im Mai und Juli letzten Jahres gegen Björn Höcke ergangenen Urteile wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat Höckes Revisionen verworfen, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Das Landgericht Halle (Saale) hatte Thüringens AfD-Landeschef in zwei Verfahren zu Geldstrafe von 100 und 130 Tagessätzen verurteilt - insgesamt knapp 30.000 Euro.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte Höcke 2021 als Redner auf
einer öffentlichen Wahlveranstaltung für die Bundestagswahl in
Merseburg die Parole "Alles für Deutschland" benutzt, obwohl er gewusst
haben soll, dass es sich dabei um eine solche der Sturmabteilung (SA)
der NSDAP handelte und deren öffentliche Verwendung verboten ist. Höcke
hatte dieses Wissen vor Gericht bestritten.
Im zweiten Verfahren
war Höcke angeklagt, weil er 2023 als Redner an einer öffentlichen
Veranstaltung der AfD in einer Gaststätte in Gera hatte er die Parole
erneut angedeutet und vom Publikum vollenden lassen.
Wie jetzt
bekannt wurde, fielen die Beschlüsse des Bundesgerichtshof bereits am
20. August (Az.: 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24). Nach Auffassung des
Bundesgerichtshofs seien keinen Rechtsfehler zu erkennen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur