Gericht urteilt erstmals zur Umsatzsteuer bei NFT-Handel
Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein Grundsatzurteil zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Non-Fungible-Token-Verkäufen (NFT) gefällt. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. In dem Verfahren ging es um einen Händler, der 2021 über eine Plattform mit NFTs handelte und diese Transaktionen für umsatzsteuerfrei hielt.
Das Gericht wies diese Auffassung jedoch zurück und bestätigte, dass es
sich um sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 UStG handelt.
Die
Richter entschieden, dass die pseudonymisierten Krypto-Wallet-Adressen
der Käufer der Umsatzbesteuerung nicht entgegenstehen. Da der Kläger
seine Aufklärungspflichten verletzt habe und der genaue Anteil der
Inlandsumsätze nicht ermittelbar sei, schätzte das Gericht die
steuerpflichtigen Umsätze auf die Hälfte der Gesamteinnahmen. Eine
Steuerbefreiung oder ein strukturelles Vollzugsdefizit liege nicht vor.
Das
Urteil des 5. Senats ist rechtskräftig, allerdings wurde die Revision
zum Bundesfinanzhof zugelassen. Dies ist dem Vernehmen nach die erste
Entscheidung eines deutschen Finanzgerichts zur umsatzsteuerlichen
Behandlung von NFT-Transaktionen und könnte wegweisend für die
Besteuerung digitaler Vermögenswerte sein.
Quelle: dts Nachrichtenagentur