OVG erklärt Aussetzung von Aufnahmeverfahren für rechtmäßig

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Der einstweilige Stopp des Aufnahmeverfahrens im Rahmen der sogenannten "Überbrückungsliste" beziehungsweise des "Ortskräfteverfahrens" durch die Bundesregierung ist "ermessensfehlerfrei" gewesen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Beschwerdeverfahren, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Die Überbrückungsliste ist für Personen bestimmt, die aufgrund ihrer
früheren Tätigkeit seit der Machtübernahme der Taliban einer
unmittelbaren Gefährdung ausgesetzt sind.
Im konkreten Fall ging
es um einen afghanischen Richter, seine Ehefrau und deren vier Kinder,
denen das Bundesinnenministerium im Dezember 2022 die Aufnahme in
Deutschland in Aussicht gestellt hatte. Die von den Antragstellern im
Februar 2023 beantragten Visa wurden jedoch vom Auswärtigen Amt im
Frühsommer 2025 verweigert, da die Einreise im Rahmen des
Aufnahmeverfahrens aus Afghanistan insgesamt ausgesetzt sei. Das
Verwaltungsgericht hatte zunächst zugunsten der Antragsteller
entschieden, da ihnen infolge der Aufnahmeerklärung ein Visumanspruch
zustünde.
Auf die Beschwerde des Auswärtigen Amts änderte der 6.
Senat des OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und lehnte den
Eilantrag mangels Anordnungsanspruchs ab. Entgegen der Ansicht des
Verwaltungsgerichts vermittele die hier erklärte Aufnahmebereitschaft
keinen Visumanspruch, hieß es zur Begründung. Vielmehr handele es sich
um eine Maßnahme mit bloß innerbehördlichem Charakter. Die Entscheidung
ist unanfechtbar (Beschluss vom 28. August 2025 - OVG 6 S 47/25).
Quelle: dts Nachrichtenagentur