OVG: Aufnahmezusage entbindet nicht von Visumprüfung
Eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan führt nicht automatisch zur Erteilung eines Visums. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor. Vielmehr müssen demnach zusätzlich die für die Visumerteilung erforderlichen weiteren Voraussetzungen vorliegen; auch eine Sicherheitsprüfung muss durchgeführt worden sein.
Konkret ging es in dem Verfahren um den Fall einer afghanischen Familie,
die sich derzeit in Pakistan aufhält und eine Aufnahmezusage vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten hatte. Das Auswärtige
Amt verweigerte jedoch die Visumerteilung mit Verweis auf noch nicht
abgeschlossene Sicherheitsüberprüfungen. Ein vorheriges Urteil des
Verwaltungsgerichts, das die Erteilung der Visa anordnete, wurde vom
Oberverwaltungsgericht aufgehoben.
Das Gericht stellte klar, dass
eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung
notwendig sei, um die Identität der Antragsteller zu prüfen und mögliche
Sicherheitsbedenken auszuräumen. Der automatisierte Datenabgleich der
Sicherheitsbehörden könne diese persönliche Vorsprache nicht ersetzen.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Beschluss vom 26. August 2025 - OVG 6 S
51/25).
Quelle: dts Nachrichtenagentur