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OVG: Aufnahmezusage entbindet nicht von Visumprüfung

Freigeschaltet am 28.08.2025 um 13:50 durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan führt nicht automatisch zur Erteilung eines Visums. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor. Vielmehr müssen demnach zusätzlich die für die Visumerteilung erforderlichen weiteren Voraussetzungen vorliegen; auch eine Sicherheitsprüfung muss durchgeführt worden sein.

Konkret ging es in dem Verfahren um den Fall einer afghanischen Familie, die sich derzeit in Pakistan aufhält und eine Aufnahmezusage vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten hatte. Das Auswärtige Amt verweigerte jedoch die Visumerteilung mit Verweis auf noch nicht abgeschlossene Sicherheitsüberprüfungen. Ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Erteilung der Visa anordnete, wurde vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben.

Das Gericht stellte klar, dass eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Auslandsvertretung notwendig sei, um die Identität der Antragsteller zu prüfen und mögliche Sicherheitsbedenken auszuräumen. Der automatisierte Datenabgleich der Sicherheitsbehörden könne diese persönliche Vorsprache nicht ersetzen. Der Beschluss ist unanfechtbar (Beschluss vom 26. August 2025 - OVG 6 S 51/25).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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