Deutsche Umwelthilfe begrüßt ausführliche Verhandlung am Europäischen Gerichtshof zur Durchsetzung geltenden Rechts im Freistaat Bayern
Im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bayerische Staatsregierung (AZ: 22 C 18.1718) für die Saubere Luft in München hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute über die Frage verhandelt, ob eine Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig ist. Vorangegangen war ein entsprechender Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) von November 2018. Weiter lesen …