Bundesrepublik muss Schmerzensgeld wegen zu langem Gerichtsverfahren zahlen
Wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens muss die Bundesrepublik einer Beamtin aus Bayern 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" hatte sich die Lehrerin 1996 wegen einer Sehschwäche die Augen lasern lassen. Die Operation missglückte. Weiter lesen …