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Türkei: Can Dündar zu mehr als 27 Jahren verurteilt

Archivmeldung vom 23.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der regierungskritische türkische Journalist Can Dündar ist in der Türkei in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von mehr als 27 Jahren verurteilt worden. Das geht aus der Entscheidung des zuständigen Gerichts in Istanbul hervor.

Demnach wurde der in Deutschland lebende Journalist wegen Spionage zu 18 Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Eine Gefängnisstrafe von weiteren acht Jahren und neun Monaten soll er wegen angeblicher Terrorunterstützung absitzen.

Der ehemalige Chefredakteur der Zeitung "Cumhuriyet" war bereits im Jahr 2015 wegen Spionagevorwürfen festgenommen und angeklagt worden. Hintergrund ist ein Bericht der Zeitung über angebliche Waffenlieferungen der türkischen Regierung an Milizen in Syrien. Nach einer zeitweiligen Inhaftierung konnte Dündar im Juli 2016 nach Deutschland ausreisen. Zuvor war er zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen hatte Dündar Revision eingelegt. Später war das Urteil aufgehoben worden, wobei es von den Anklägern als zu milde bewertet wurde.

Maas kritisiert Dündar-Urteil

Außenminister Heiko Maas (SPD) hat empört auf das Urteil in der Türkei gegen den Journalisten Can Dündar reagiert. "Journalismus ist kein Verbrechen, sondern ein unverzichtbarer Dienst an der Gesellschaft - auch und gerade, wenn er kritisch und investigativ den Regierenden auf die Finger schaut", sagte Maas dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Die Entscheidung gegen Dündar sei "ein harter Schlag gegen unabhängige journalistische Arbeit in der Türkei", so Maas. "Pressefreiheit ist ein Grundrecht, sie darf nicht nur noch unter höchstem persönlichen Risiko möglich sein." Maas erinnerte die Türkei zudem an ihre Verpflichtung auf die EU-Menschenrechtskonvention: "Das ist jedenfalls nicht der Gedanke der Verpflichtung zu Presse- und Meinungsfreiheit, die die Türkei im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention eingegangen ist."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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