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Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses vorerst gestoppt – AfD-Fraktion begrüßt den Beschluss des BVerfG

Archivmeldung vom 26.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Geldscheine (Symbolbild)
Geldscheine (Symbolbild)

Bild: AfD Deutschland

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Gesetz über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (Hängebeschluss).

Peter Boehringer und Albrecht Glaser, Koordinatoren für die diesbezügliche Organklage der AfD-Bundestagsfraktion, kommentieren wie folgt: „Wir begrüßen den heutigen Beschluss des BVerfG ausdrücklich. Er war angesichts der materiellen und grundsätzlichen Bedeutung des Themas sowie der in Aussicht gestellten Klagen richtig und wichtig.

Das Verfassungsgericht hat damit – wie von uns gestern im Deutschen Bundestag gefordert – verhindert, dass der Bundespräsident den rechtlich hochbedenklichen und materiell folgenreichen Eigenmittelbeschluss ratifizieren und vor Einreichung der Klagen irreversible Fakten für Deutschland schaffen kann. Die AfD-Fraktion stellt dennoch wie geplant einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in Karlsruhe. Prozessvertreter ist der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider.“

Quelle: AfD Deutschland

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