EU-Gericht: Von der Leyens SMS-Geheimhaltung hinfällig
Archivmeldung vom 14.05.2025
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Das Gericht der Europäischen Union hat die Entscheidung der Europäischen Kommission, einer Journalistin der "New York Times" den Zugang zu Textnachrichten zwischen der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem Pfizer-Chef zu verweigern, für nichtig erklärt.
Damit hatte eine Klage der US-Zeitung vor dem Luxemburger Gericht am
Mittwoch Erfolg. Die Kommission hatte ursprünglich angegeben, nicht im
Besitz der angeforderten Dokumente zu sein, weil diese nicht archiviert
und daher nicht mehr auffindbar seien.
Die Verordnung über den
Zugang zu Dokumenten soll der Öffentlichkeit größtmöglichen Zugang zu
Dokumenten der EU-Organe ermöglichen, hieß es von den Richtern zur
Begründung. Normalerweise sollten alle Dokumente zugänglich sein, es sei
denn, ein Organ erkläre, dass ein Dokument nicht existiere. Diese
Vermutung könne jedoch durch relevante und übereinstimmende
Anhaltspunkte entkräftet werden.
Im vorliegenden Fall legten die
Kläger laut Gericht solche Anhaltspunkte vor, die darauf hindeuteten,
dass ein Austausch von Textnachrichten im Rahmen des Impfstoffkaufs
während der Covid-19-Pandemie stattgefunden hatte.
Das Gericht
stellte fest, dass die Kommission keine plausiblen Erklärungen für den
angeblichen Nichtbesitz der Dokumente gegeben habe. Es wurde kritisiert,
dass die Kommission nicht ausreichend dargelegt habe, welche
Nachforschungen unternommen wurden, um die Dokumente zu finden, oder ob
die Textnachrichten gelöscht wurden. Auch die Bedeutung der Nachrichten
im Zusammenhang mit dem Impfstoffkauf sei nicht ausreichend gewürdigt
worden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur