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Streit zwischen EU-Parlament und -Kommission um Rechtsstaatlichkeit

Archivmeldung vom 24.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Viele Menschen halten die EU mittlerweile für eine zweite EUDSSR und eine Gefahr für sich selbst (Symbolbild)
Viele Menschen halten die EU mittlerweile für eine zweite EUDSSR und eine Gefahr für sich selbst (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Das EU-Parlament droht EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit einer Klage für den Fall, dass sie beim Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und Polen weiter untätig bleibt. Die Kommission müsse den neuen Rechtsstaatsmechanismus bis zum 1. Juni in Gang setzen, heißt es im Entwurf einer entsprechenden Parlamentsresolution, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Mittwochausgaben berichten.

Geschehe das nicht, werde "das Parlament das als Untätigkeit werten" und die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. "Diese Resolution ist ein Warnschuss an die EU-Kommission", sagte die Vizepräsidentin des Parlaments, Katarina Barley, dem RND. "Das Parlament setzt der Kommission nun ein Ultimatum und wird nicht zögern, sie notfalls für ihre Untätigkeit vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen."

Die EU-Staaten haben Ende vergangenen Jahres erstmals in der Geschichte der EU einen Rechtsstaatsmechanismus verabschiedet. Demnach riskieren Staaten, die gegen die unabhängige Justiz vorgehen oder die Medien gängeln, den Entzug von EU-Fördergeldern. Die EU-Kommission muss den Mechanismus in Gang setzen. Kommissionspräsidentin von der Leyen sagte, sie wolle damit warten, bis der EuGH über die jüngst eingereichten Klagen von Ungarn und Polen gegen die neue Klausel entschieden habe. Eine breite Koalition von Fraktionen im Europaparlament will das nicht hinnehmen: Die Kom mission weigere sich "aus Feigheit vor den Mitgliedstaaten, Rechtsstaatsverstöße mit dem Entzug von EU-Geldern zu bestrafen", sagte die SPD-Politikerin Barley weiter. Die Klagen Polens und Ungarns vor dem Europäischen Gerichtshof hätten keine aufschiebende Wirkung, "ebenso wenig braucht es Auslegungshilfen für die seit Beginn des Jahres gültige Rechtsstaatskonditionalität", sagte die frühere Bundesjustizministerin dem RND.

Sie sei "im Austausch mit Richterinnen und Richtern in Polen, die willkürlich versetzt und mit Disziplinarmaßnahmen belegt werden, nur weil sie die Unabhängigkeit der Justiz hochhalten", sagte Barley weiter. "Die Schäden, die der Rechtsstaatlichkeit und diesen mutigen Menschen und ihren Familien zugefügt werden, sind irreparabel." Auch könne Geld, das durch Korruption in dunkle Kanäle fließe, nicht zurückgeholt werden. Das Europaparlament soll am Donnerstag über die Rechtsstaatsresolution abstimmen. Mit einer breiten Mehrheit für die Entschließung wird gerechnet, weil sowohl Christdemokraten, Sozialdemokraten, Grüne, Liberale und Linke die Resolution unterstützen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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