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Sudan: Menschenrechtsbeauftragter fordert Achtung der Religionsfreiheit

Archivmeldung vom 27.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Christoph Strässer Bild: J. Sturm - wikipedia.org
Christoph Strässer Bild: J. Sturm - wikipedia.org

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, hat angesichts des Todesurteils gegen Miriam Yahya Ibrahim, einer im Sudan lebenden Christin, die sudanesische Regierung zur Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere der Religions- und Glaubensfreiheit und des Rechts auf Leben, aufgefordert. "Die Bundesregierung verurteilt jede Form von Folter oder unmenschlicher Behandlung", erklärte Strässer am Dienstag. "Der Sudan ist völkerrechtlich verpflichtet, die Religionsfreiheit zu verteidigen und zu fördern."

Die sudanesische Regierung habe zwischenzeitlich anerkannt, dass das im Mai verhängte Todesurteil gegen Ibrahim möglicherweise fehlerhaft ist. "Der Fall ist bereits an ein höherrangiges Gericht verwiesen worden und ich hoffe sehr auf eine neue Entscheidung, die rechtstaatlichen Grundsätzen entspricht und das Todesurteil aufhebt. Ich fordere den Sudan auf, die Todesstrafe weder zu verhängen noch zu vollstrecken", so Strässer weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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