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Publizistin Necla Kelek: Schwimmunterricht-Urteil wichtiger Schritt

Archivmeldung vom 11.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Necla Kelek, 2010
Necla Kelek, 2010

Foto: Medienmagazin pro
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Publizistin und Sozialwissenschaftlerin Necla Kelek lobt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dem zufolge Schulen muslimische Mädchen zur Teilnahme am gemischten Schwimmunterricht verpflichten dürfen. "Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagte Kelek der "Welt".

Die Entscheidung der Straßburger Richter sei nicht nur mit Blick auf die Integrations- und Sozialisationsleistung des gemeinsamen Unterrichts als wichtig einzuschätzen, sagte Kelek, die Mitglied im Vorstand der Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" ist, weiter. "Das Angebot, schwimmen zu lernen, ist eine große Errungenschaft. Jedes Mädchen und jeder Junge muss das Recht haben, diese Chance wahrzunehmen."

Die promovierte Soziologin schreibt und veröffentlicht zu Themen der Migrationssoziologe, dem Islam und Integration. Sie ist davon überzeugt, dass es das Selbstbewusstsein, die Identität und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung junger Mädchen immens stärkt, schwimmen zu lernen. "Wer das Element Wasser bewältigt hat, geht auch sonst nicht mehr unter", sagte Kelek. Nach ihrer Lebenserfahrung komme es bei Mädchen, die schwimmen könnten, seltener zu Zwangsheiraten.

Das Straßburger Gericht hatte im Fall einer muslimischen Familie geurteilt, die in Basel ihre jungen Töchter vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht abgemeldet hatte. Die Schulordnung sieht dort eine Befreiung erst ab der Pubertät oder wegen gesundheitlicher Gründe vor. Die Eltern mit türkischer und schweizerischer Staatsbürgerschaft verwiesen aber auf ihre religiöse Überzeugung, wonach auch Mädchen vor der Pubertät nicht gemeinsam mit Jungen schwimmen sollten. Die Straßburger Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Schulpflicht und die Integration der Kinder höher zu bewerten seien als der religiös begründete Wunsch der Eltern nach einer Befreiung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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