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Verfassungsgericht stoppt Unterzeichnung der EU-Schuldenaufnahme

Archivmeldung vom 26.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild)
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild)

Foto: Elkawe
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterzeichnung der begrenzten EU-Schuldenaufnahme für gemeinsame Schulden der EU durch den Bundespräsidenten vorerst gestoppt. Bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dürfe es nicht durch den Bundespräsidenten "ausgefertigt" werden, hieß es am Freitagnachmittag aus Karlsruhe.

Der Bundestag hatte das "Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes" erst am Donnerstag verabschiedet. Mit dem Gesetz soll der Weg für die Finanzierung des EU-Wiederaufbaufonds freigemacht werden. Die EU-Kommission wird in dem Eigenmittelbeschluss ermächtigt, Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen.

Diese sind an Projekte gekoppelt - sie sollen für Auszahlungen über Programme und als Darlehen an die Mitgliedsstaaten ausschließlich zur Bewältigung der Pandemie-Folgen vergeben werden. Die Rückzahlung soll aus dem EU-Haushalt erfolgen und bis 2058 abgeschlossen werden. Aufnahme und Auszahlung der Mittel können aber erst beginnen, wenn alle Mitgliedsstaaten den Beschluss ratifiziert haben. Dies haben bisher etwa die Hälfte der Länder getan.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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