Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen EuGH: Weitere Regelung im polnischen Justizsystem unzulässig

EuGH: Weitere Regelung im polnischen Justizsystem unzulässig

Archivmeldung vom 16.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Roben der Richter im Europäischen Gerichtshof
Roben der Richter im Europäischen Gerichtshof

Foto: Wdwdbot
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen weiteren Teil des polnischen Justizsystems für unzulässig erklärt. Die Regelung, nach der der Justizminister Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden kann, sei unionsrechtswidrig, teilte der EuGH am Dienstag mit.

Wegen des Erfordernisses der richterlichen Unabhängigkeit müssten die für die Abordnung von Richtern geltenden Rechtsvorschriften nämlich gerade in Strafsachen die erforderlichen Garantien dafür aufweisen, dass die Abordnung eines Richters in keinem Fall als Instrument zur politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen eingesetzt werde, so die Luxemburger Richter. Der Justizminister in Polen ist gleichzeitig Generalstaatsanwalt. Das Regionalgericht Warschau hatte den EuGH eingeschaltet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte nation in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige