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Innenministerium erwägt Abschiebungen nach Syrien

Archivmeldung vom 21.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ein Basar in Damaskus, Syrien. Aufnahme von Oktober 2017.
Ein Basar in Damaskus, Syrien. Aufnahme von Oktober 2017.

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Bundesinnenministerium sucht aktiv nach Möglichkeiten, ausreisepflichtige syrische Staatsbürger in ihr Heimatland abzuschieben. "Nach dem Auslaufen des Abschiebestopps durch die Innenministerkonferenz wird derzeit geprüft, wie sich Straftäter und islamistische Gefährder mit syrischem Pass abschieben lassen", bestätigt das von Horst Seehofer (CSU) geführte Ministerium der Wochenzeitung DIE ZEIT.

Seehofer weiter: "Auf diese Weise wollen die Beamten von einem generellen Abschiebestopp hin zu einer Überprüfung jedes Einzelfalls bei Straftätern und Gefährdern." Nach Recherchen der ZEIT sind die Überlegungen weiter gediehen als bisher bekannt. Für jene Teile Syriens, in denen das Regime von Machthabers Baschar al-Assad oder Terrorgruppen die Kontrolle ausüben, werden Abschiebungen vorerst ausgeschlossen.

Erwogen werden nach Informationen der ZEIT jedoch Abschiebungen in die vorwiegend kurdisch dominierten Gebiete im Nordosten des Landes. Auch die Anwendung einer speziellen Regelung der Strafprozessordnung wird diskutiert. Sie erlaubt es, verurteilten Straftätern Teile ihrer Haftstrafe zu erlassen, wenn sie im Gegenzug freiwillig ausreisen. Schon im Juni soll das Bundesinnenministerium seine Überlegungen bei der Innenministerkonferenz präsentieren.

Nach Dänemark wäre Deutschland das zweite europäische Land, das den bisher geltenden Konsens aufkündigt, demzufolge Abschiebungen nach Syrien nicht vollzogen werden. Im Dezember 2020 hatte die Innenministerkonferenz den Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge auslaufen lassen. Theoretisch sind Abschiebung seitdem möglich. Politisch gab es dafür bislang kaum Rückhalt.

Der ZEIT liegt ein vertraulicher Syrien-Bericht des Auswärtigen Amts aus dem November 2020 vor, der deutschen Landesbehörden als Entscheidungshilfe in Abschiebefragen dienen soll. In allen Landesteilen Syriens sind demnach schwere Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung, schreibt das Außenministerium. Laut der Genfer Flüchtlingskonvention darf niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Religion oder politischer Orientierung Gefahr droht. Schätzungen zufolge halten sich mehrere tausend 'vollziehbar ausreisepflichtige' Syrer in Deutschland auf.

Omid Nouripour, Bundestagsmitglied der Grünen und außenpolitischer Sprecher seiner Fraktion, kritisiert die Pläne des Bundesinnenministeriums: "Seit drei Jahren werben Assad und seine russischen Unterstützer damit, dass das Land wieder sicher sei, weil das Regime gewonnen habe. Wenn die Innenministerien genauso argumentieren, waschen sie Assad und seine Gräueltaten rein."

Quelle: DIE ZEIT (ots)


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