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Freihandelsabkommen mit Kanada – Bundesregierung plant Ratifizierung von CETA

Archivmeldung vom 15.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Protest gegen CETA vor dem Bundesministerium der Finanzen in Berlin am 16. September 2022 Bild: www.globallookpress.com / Wolfgang Kumm
Protest gegen CETA vor dem Bundesministerium der Finanzen in Berlin am 16. September 2022 Bild: www.globallookpress.com / Wolfgang Kumm

Das Freihandelsabkommen CETA soll noch in diesem Monat ratifiziert werden. Kritiker sehen seit Langem Mängel unter anderem beim Arbeitsrecht und Umweltschutz. Zudem droht die darin verankerte privatrechtliche Schiedsgerichtsbarkeit die Demokratie in den Teilnehmerstaaten weiter auszuhöhlen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Noch in diesem Monat solle das Freihandelsabkommen CETA ratifiziert werden, geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hervor. 

Das CETA-Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Kanada ist bereits seit 2017 vorläufig in Kraft, nachdem das EU-Parlament und alle Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und Kanada zugestimmt hatten. Den Prozess der Ratifizierung haben bislang bereits 16 beteiligte Länder durchlaufen. Bei 13 weiteren Ländern und der EU als Ganzes steht die Ratifizierung noch aus. Unter anderem hatte bislang Deutschland das Abkommen noch nicht rechtskräftig unterzeichnet.

Die Gewerkschaft Verdi warnt, Arbeitnehmerrechte seien ebenso wie der Umweltschutz im Abkommen nur lückenhaft verankert. Die Dienstleistungs-Gewerkschaft fürchtet den Rückbau von erstrittenen Rechten der lohnabhängig Beschäftigten. Ein weiterer zentraler Streitpunkt ist die vorgesehene Sondergerichtsbarkeit für die Interessen privater Investoren. Diese wären damit vor privatrechtlichen Schiedsgerichten gegenüber den Teilnehmerstaaten klageberechtigt. Im Falle von Ausfällen erhoffter Einnahmen infolge von politischen Entscheidungen der Teilnehmerstaaten hätten private Investoren die Möglichkeit, die ihnen angeblich entgangenen Einnahmen und Gewinne einzuklagen. Dadurch würden staatliche demokratische Prozesse unterminiert, indem demokratisch gefällte Entscheidungen aus Furcht vor möglichen Investorenklagen nicht umgesetzt werden, ist eine Sorge der Kritiker.

Die Bundesregierung reagierte auf die Kritik und hat sich mit der EU-Kommission sowie den EU-Mitgliedstaaten auf eine Interpretationserklärung des gemeinsamen CETA-Ausschusses geeinigt, womit angeblich eine missbräuchliche Anwendung des Investitionsschutzes verhindert werden solle. 

Das Umweltinstitut München hatte ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das jedoch zu dem Ergebnis kommt, dass diese "Interpretationserklärung" juristisch unwirksam sei. Dessen ungeachtet teilt das Bundesministerium für Wirtschaft nun mit, die Ratifizierung sei noch in diesem Monat geplant. 

Dieses Freihandelsabkommen CETA gilt zudem auch als eine Hintertür für das zuvor gescheiterte Freihandelsabkommen TTIP mit den USA, gegen das es in Deutschland massive Widerstände gab. US-Firmen mit einer Niederlassung in Kanada erhalten über CETA faktisch jene Rechte und Möglichkeiten, die ihnen das gescheiterte TTIP eingeräumt hätte. 

Als Oppositionspartei positionierten sich Bündnis 90/Die Grünen noch sowohl gegen TTIP als auch gegen CETA. Inzwischen ist diese Partei in der "Ampel"-Koalition vollständig umgeschwenkt, obwohl sich an den zugrundeliegenden Verträgen und der damit verbundenen Problematik nichts geändert hat."

Quelle: RT DE

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