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Hessen und Bayern wollen mit Bund Energiewende beschleunigen

Archivmeldung vom 27.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Wappen von Hessen
Wappen von Hessen

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bund und Länder suchen nach Möglichkeiten zur Beschleunigung der Energiewende: In einem gemeinsamen Konzept vom Bundeswirtschaftsministerium sowie dem hessischen und bayerischen Wirtschaftsministerium werden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, die auf Vereinfachungen im Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromtrassen und Kraftwerke abzielen.

Dabei stellt das Konzept auch Umweltschutzvorgaben in Frage. Das fünfseitige Papier, das unter Beteiligung der EU-Generaldirektion Energie erarbeitet wurde, liegt dem "Handelsblatt" vor. Mit ihrem Konzept tragen das Bundeswirtschaftsministerium und die beiden beteiligten Länder der wachsenden Kritik an langen und schwer kalkulierbaren Genehmigungsprozeduren Rechnung, die sich oft über viele Jahre hinziehen. Hinzu kommt, dass die Genehmigungspraxis von Bundesland zu Bundesland mitunter stark variiert.

In der Praxis führt das dazu, dass eine Stromleitung in einem Bundesland fertig gesellt ist, aber an der Grenze zu einem anderen Bundesland jäh endet, weil dort noch nicht einmal das Planfeststellungsverfahren beendet ist. Umweltauflagen, die sich aus EU-Richtlinien ergeben, erweisen sich aus Sicht der Verfasser häufig als Hindernis. Die Autoren nennen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie. Die Vorgaben der beiden Richtlinien sind für Schutzgebiete bindend, die insgesamt gut 15 Prozent der Fläche Deutschlands ausmachen.

Die nach EU-Recht durchaus möglichen Ausnahmen seien eng begrenzt, kritisieren die Autoren. Sie schlagen vor, den absoluten Vorrang der Schutzgüter "moderat zurückzunehmen", bestimmte Tatbestandsmerkmale zu präzisieren und die Vogelschutz- und die FFH-Richtlinie zusammenzufassen und dabei zu harmonisieren. Außerdem könnten Vorhaben für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E) von den beiden Richtlinien ausgenommen werden, wird in dem Papier angeregt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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