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Bundesnetzagentur geht gegen Call-by-Call-Anbieter vor

Archivmeldung vom 21.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: de.wikipedia.org
Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: de.wikipedia.org

Die Bundesnetzagentur hat wegen fehlender beziehungsweise fehlerhafter Preisansage gegen einen Call-by-Call-Anbieter ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot gilt rückwirkend für den Zeitraum vom 1. August bis zum 11. September, teilte die Behörde mit.

Seit dem 1. August 2012 müssen Anbieter von Call-by-Call-Diensten den Bruttopreis ansagen, den dieser Dienst kostet. Die Preisansage und mindestens drei weitere Sekunden müssen kostenlos sein. Gleichzeitig muss darauf hingewiesen werden, ab wann das Gespräch kostenpflichtig ist. Dadurch wird sichergestellt, dass Verbraucher genug Zeit haben zu entscheiden, ob sie den Dienst zu dem genannten Preis in Anspruch nehmen wollen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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