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BGH: NSA-Untersuchungsausschuss darf Edward Snowden vorladen

Archivmeldung vom 21.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Edward Snowden, Oktober 2013
Edward Snowden, Oktober 2013

Foto: Cropbot
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag darf den Whistleblower Edward Snowden in Berlin als Zeugen zur NSA-Überwachung befragen lassen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Der Ausschuss solle die Regierung erneut ersuchen, "unverzüglich die Voraussetzungen für eine Vernehmung des Zeugen S. in Deutschland zu schaffen", heißt es in dem am Montag veröffentlichten Entschluss. Die Regierung müsse dem Ausschuss mitteilen, "zu welchem Zeitpunkt sie die genannten Voraussetzungen herstellen kann".

Da sich die Bundesregierung bisher geweigert hatte, eine Befragung von Snowden in Deutschland voranzubringen, waren Grüne und Linke vor den Bundesgerichtshof gegangen. Der NSA-Ausschuss hatte bereits im Mai 2014 beschlossen, den Whistleblower als Zeugen zu vernehmen.

Die Opposition hatte eine persönliche Befragung Snowdens in Deutschland verlangt. Dafür sollte die Bundesregierung zusichern, dass der Whistleblower nicht ausgeliefert wird. Die Koalitionsparteien wollten Snowden stattdessen per Video oder bei einem Besuch in Moskau befragen, was dieser mehrfach abgelehnt hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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