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Abkommen mit Spanien und Griechenland bringt vier Zurückweisungen

Archivmeldung vom 21.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fragezeichen, Anonym, Unbekannt, Schatten, Spion & Silouette (Symbolbild)
Fragezeichen, Anonym, Unbekannt, Schatten, Spion & Silouette (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nur vier Asylbewerber sind seit dem Asylstreit im Sommer aufgrund der neuen Abkommen nach Griechenland oder Spanien zurückgewiesen worden. Das geht aus Informationen des Bundesinnenministeriums hervor, über die das Nachrichtenportal T-Online berichtet. Demnach wurden vier Asylbewerber nach Griechenland zurückgeschickt, kein einziger nach Spanien.

Die Zahlen decken den Zeitraum von Anfang Juli bis Ende November ab. Abkommen mit den beiden Ländern hatte die Regierung im Sommer geschlossen. Insgesamt sind in dem Zeitraum an der Grenze zu Österreich demnach 321 Migranten angekommen, die in einem anderen EU-Staat bereits einen Asylantrag gestellt haben. Die große Koalition hatte zuvor erbittert über diesen einen Punkt aus dem sogenannten Masterplan von Innenminister Horst Seehofer (CSU) gestritten. Seehofer wollte Migranten, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind, direkt an der deutschen Grenze zu Österreich zurückweisen lassen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnte das ab. Seehofer drohte daraufhin mit Rücktritt.

Am Ende einigte sich die Regierung darauf, nur diejenigen Migranten direkt zurückweisen zu lassen, die an einem der drei dauerhaften Grenzposten zwischen Deutschland und Österreich aufgegriffen werden und bereits einen Asylantrag in einem anderen EU-Land gestellt haben. Zudem beschloss die Koalition, dass es ein Abkommen mit dem betroffenen EU-Staat geben muss, damit die Rücknahme geregelt ist. Deutschland hat bislang nur mit Griechenland und Spanien ein solches Abkommen geschlossen. Seit Juli wurden außerdem 57 Migranten, die schon einen Antrag in einem anderen Land gestellt hatten, nach Österreich zurückgewiesen. Allerdings deshalb, weil sie an der Grenze nicht zu erkennen gegeben haben, dass sie Asyl in Deutschland beantragen wollen. Das wäre auch ohne die neue Regelung möglich gewesen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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