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Realitätsverlust? FDP-Buschmann – Verfahren gegen Putin vor ICC "möglich"

Archivmeldung vom 17.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2021)
Marco Buschmann (2021)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann schließt strafrechtliche Ermittlungen gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin durch der Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nicht aus. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zitiert den FDP-Politiker mit den Worten:  "Was wir in der Ukraine sehen, könnte von Gerichten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden – also, wenn Menschen durch gezielte Vernichtung ziviler Infrastruktur ohne Strom und Heizung einem Winter mit Temperaturen von minus 30 Grad ausgesetzt werden."

Das sei kein hypothetischer Fall. Es gebe Belege für die direkte Verantwortung Putins für diese Taten, etwa seine Fernsehansprachen. Der Generalbundesanwalt in Deutschland könne hingegen keine Ermittlungen gegen den russischen Politiker aufnehmen. Putin sei Staatsoberhaupt und genieße deshalb Immunität."

Quelle: RT DE


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