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Polizei wies offenbar Ukrainerin zurück

Archivmeldung vom 08.07.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Fragezeichen & Ahnungslos (Symbolbild)
Fragezeichen & Ahnungslos (Symbolbild)

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Im Zuge der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Zurückweisungen an der Grenze wurde offenbar auch einer ukrainischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert.

Das geht aus einer Anfrage des "Focus" beim Verwaltungsgericht München hervor. Demnach hatte die Ukrainerin am 17. Juni 2025 versucht, bei Freilassing die deutsch-österreichische Grenze zu übertreten, was ihr von Grenzpolizisten verweigert wurde. Daraufhin klagte die Ukrainerin am 30. Juni beim Verwaltungsgericht München im Eilverfahren.

Nach Informationen des Verwaltungsgerichts habe die Bundespolizeidirektion München mit Bescheid vom 4. Juli 2025 die Einreiseverweigerung mittlerweile zurückgenommen bzw. aufgehoben. Dennoch ist der Fall von Brisanz, da ukrainische Staatsangehörige kein Asylverfahren durchlaufen müssen und Schutz in der EU genießen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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