Polizei wies offenbar Ukrainerin zurück
Im Zuge der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Zurückweisungen an der Grenze wurde offenbar auch einer ukrainischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert.
Das geht aus einer Anfrage des "Focus" beim Verwaltungsgericht München
hervor. Demnach hatte die Ukrainerin am 17. Juni 2025 versucht, bei
Freilassing die deutsch-österreichische Grenze zu übertreten, was ihr
von Grenzpolizisten verweigert wurde. Daraufhin klagte die Ukrainerin am
30. Juni beim Verwaltungsgericht München im Eilverfahren.
Nach
Informationen des Verwaltungsgerichts habe die Bundespolizeidirektion
München mit Bescheid vom 4. Juli 2025 die Einreiseverweigerung
mittlerweile zurückgenommen bzw. aufgehoben. Dennoch ist der Fall von
Brisanz, da ukrainische Staatsangehörige kein Asylverfahren durchlaufen
müssen und Schutz in der EU genießen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur