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Boehringer: EU Corona-Programme widersprechen der Verfassung und belasten Deutschland

Archivmeldung vom 04.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter Boehringer (2020)
Peter Boehringer (2020)

Bild: AfD Deutschland

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, sieht Corona-Hilfsprogramme der Europäischen Union als völlig falschen Weg.

Offenbar mit Unterstützung der Bundesregierung plant die EU eine Reihe von eigenen Corona-Krisenprogrammen: Der ESM soll einzelnen Mitgliedsstaaten Kreditlinien einräumen (ECCL-Programm, 100 bis 200 Milliarden Euro); die Europäische Investitionsbank soll einen Garantiefonds für Unternehmenskredite auflegen (circa 200 Milliarden Euro); die EU-Kommission will ein Kreditprogramm zur Finanzierung der Kurzarbeit auflegen (bis zu 100 Milliarden Euro). Zudem hat die EZB riesige Anleihekäufe angekündigt (750 Milliarden Euro oder mehr).

Die AfD-Fraktion lehnt derartige Hilfsansätze über Europäische Institutionen als grundlegend verfehlt ab, weil damit zum wiederholten Mal wichtige Vorgaben der EU-Verfassung gebrochen werden. Brüssel nutze die wirtschaftliche Notlage auf illegale Weise aus, um im Zuge der Krise über den Hebel ‚Geld‘ eine Machtverschiebung von den Nationalstaaten hin zu sich selbst zu erreichen. Das Ganze basiere – wie alle Finanzprogramme zuvor – in erster Linie mit deutschen Finanzen bzw. auf Grundlage von Garantien auf Basis der nach wie vor guten deutscher Bonität.

„Es handelt sich bei der Corona-Epidemie und den politisch veranlassten Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung um einen symmetrischen Schock. Alle Länder sind in sehr ähnlichem Maße betroffen. Daher gibt es keinen Grund, einen EU-weiten Lastenausgleich vorzunehmen.

Erneut werden die wichtigsten Vorgaben des AEUV-Vertrags („EU-Verfassung“) einfach gebrochen: Verbot der Gemeinschaftshaftung der Staaten (Art 125 AEUV) sowie Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank (Art 123 AEUV), wobei noch hinzukommt, dass die Verwendung der Gelder absehbar asymmetrisch zu Lasten Deutschlands und zu Gunsten der Euro-Südländer erfolgen wird. Zudem ist es aktuelle Rechtslage in Deutschland, dass die EZB-Anleihekäufe nicht einmal verfassungskonform sind.

Die EU nutzt die Corona-Krise, um den ersten Schritt in die EU-weite Arbeitslosenversicherung zu gehen. Dies ausgerechnet in Zeiten der nationalen Not auch in Deutschland, in der die Rücklage der deutschen Bundesagentur für Arbeit (25 Milliarden Euro) schon nach vier Wochen der Corona-Krise fast aufgebraucht ist. Dringend erforderliche Zuschüsse des Bundes für die bald leere Kasse der Bundesagentur stehen somit in direkter Konkurrenz zu Geld für die EU-Arbeitslosen! Die AfD-Fraktion spricht sich in dieser Konfliktsituation ganz klar für die Rettung der deutschen Arbeitnehmer beziehungsweise Unternehmen aus, die ohne diese Kurzarbeits-Unterstützung schon in wenigen Wochen zehntausendfach Insolvenz beantragen bzw. Massenentlassungen vornehmen müssten.

Die Stunde der Not war und ist immer die Stunde der Nationalstaaten. Während das Hilfspaket der Bundesregierung von Ende März wenigstens teilweise noch direkt deutschen Unternehmen und Menschen zugutekam, wird dies absehbar bei den EU-/EZB-Maßnahmen nicht mehr der Fall sein. Die AfD-Fraktion lehnt darum alle Hilfsansätze über Europäische Institutionen als grundlegend verfehlt ab“, sagt Boehringer.

Quelle: AfD Deutschland


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