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Günther Oettinger (CDU) will Vergabe von Fördergeldern an rechtsstaatliche Grundsätze knüpfen

Archivmeldung vom 07.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Günther Oettinger (Dez. 2015)
Günther Oettinger (Dez. 2015)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Berlin - EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger (CDU) hat angekündigt, dass die EU-Kommission künftig die Vergabe von Fördergeldern an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards in den Empfängerländern knüpfen will. "Wir wollen vorschlagen, dass im künftigen Haushaltsrahmen die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien als Bedingung festgelegt wird", sagte Oettinger dem "Tagesspiegel am Sonntag".

Am 2. Mai will die Kommission ihren Vorschlag für den künftigen EU-Haushaltsrahmen zwischen 2021 und 2027 vorlegen. Bei der geplanten Verknüpfung der Vergabe von Regionalfördermitteln und der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze gehe es "nicht um eine Lex Polen", sagte Oettinger der Zeitung weiter. Wie der Haushaltskommissar ausführte, sei die EU-Kommission angesichts möglicher Rechtsstreitigkeit im Zuge der Vergabe von EU-Mitteln grundsätzlich in den Mitgliedstaaten "auf eine Gerichtsbarkeit angewiesen, die als eigenständige Gewalt unabhängig von Regierung und Parlament ihre Objektivität nachweisen kann". Wegen der umstrittenen Justizreform in Polen hat die EU-Kommission im vergangenen Dezember ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages gegen Warschau eingeleitet, das theoretisch zum Entzug der Stimmrechte Polens in der EU führen kann.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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