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Österreich stimmt Sterbehilfe für Schwerkranke zu

Archivmeldung vom 17.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Rollstuhl (Symbolbild)
Rollstuhl (Symbolbild)

Bild: © CC0 / PublicDomainPictures/pixabay

Das österreichische Parlament hat am Donnerstag mit großer Mehrheit für die neue Regelung der Sterbehilfe gestimmt. Somit können schwer oder unheilbar Kranke ab dem Jahr 2022 die Beihilfe zum Suizid durch Sterbeverfügung offiziell in Anspruch nehmen. Darüber berichtet der Österreichische Rundfunk (ORF).

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "SNA News" schreibt weiter: "Demnach wird das Verbot der aktiven Sterbehilfe, also Tötung auf Verlangen, durch das neue Sterbeverfügungsgesetz nicht gekippt, sondern es wird Beihilfe zum Suizid in einem engen Rahmen in Österreich zugelassen. Unter diese Regelung fallen volljährige schwer oder unheilbar Kranke, die entscheidungsfähig sind. Zu den Voraussetzungen der Beihilfe gehören die Aufklärung eines Sterbewilligen durch einen Arzt, die Bestätigung seiner Entscheidungsfähigkeit von einem zweiten Mediziner sowie die Feststellung einer Krankheit.

Sollten diese Bedingungen erfüllt sein, dann kann man beim Notar oder Patientenanwalt eine sogenannte Sterbeverfügung nach einer Frist von zwölf Wochen – bei schweren Fällen von zwei Wochen – aufsetzen lassen, die den Zugang zu einem letalen Präparat gewährt. Um Missbrauch zu verhindern, sollen die Apotheken, die letale Präparate ausgeben, nicht öffentlich bekannt werden. Stattdessen werden sie dem Notar oder Patientenanwalt mitgeteilt.

Mit Ausnahme der FPÖ begrüßten alle im Nationalrat vertretenen Parteien das neue Gesetz, für das der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) noch vor einem Jahr den Weg freigemacht hatte. Die Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bezeichnete es als eine Lösung, „die restriktiv und präventiv ist und gleichzeitig den Sterbewillen respektiert“.

Laut dem FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan konnte seine Partei einem Gesetzt nicht zustimmen, das „in einem so heiklen Bereich so viele Fragen offen lässt“. Damit sind vor allem die Fälle gemeint, bei denen das todbringende Präparat nicht oder nur zum Teil verwendet wird, oder auch die fehlende Betreuung für diejenigen, die laut Stefan „sicherlich unter ungeheuerlichem psychologischen Druck“ die Beihilfe zum Suizid leisten."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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