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Familiennachzug aus Griechenland: BAMF lehnt viele Anträge ab

Archivmeldung vom 31.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Hauptsitz des BAMF in Nürnberg
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Hauptsitz des BAMF in Nürnberg

Foto: Nico Hofmann
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnt die große Mehrheit aller Anträge auf Familiennachzug von Flüchtlingen aus Griechenland ab. In den ersten knapp fünf Monaten 2019 hätten die griechischen Asylbehörden 626 Anträge für Flüchtlinge gestellt, die zu ihren Familienangehörigen nach Deutschland nachkommen sollten.

Davon habe das BAMF 472 Anträge abgelehnt, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion. Drei Viertel der Anträge aus Griechenland lehnen die deutschen Behörden somit ab. Die Bundesregierung gebe keine Details an, warum die Anträge abgelehnt werden. Aus Sicht der Linken-Bundestagsfraktion und nach Angaben von Hilfsorganisationen, etwa auf den griechischen Inseln vor der türkischen Küsten lehne das BAMF die Anträge aufgrund fehlender Unterlagen ab, berichten die Zeitungen weiter. "In der Vergangenheit haben wir erlebt, dass Übersetzungen gefordert wurden, die nach der Dublin-Durchführungsverordnung nicht notwendig gewesen wären", sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut.

Dies sei eine "rechtswidrige Rechtsverweigerung". Für die Menschen, "die in Griechenland unter menschenunwürdigen Bedingungen ausharren müssen", sei die Familienzusammenführung häufig "der letzte Weg raus aus dem Elend", so die Linken-Politikerin weiter. Nach der sogenannten "Dublin-Verordnung" der Europäischen Union kann ein Mitgliedstaat einen Antrag auf Übernahme des Asylverfahrens stellen, wenn der Flüchtling Angehörige in dem jeweils anderen EU-Staat hat. Der Zusammenhalt der Familien und der Schutz von Kindern genießt im EU-Asylrecht besonderen Schutz. Noch immer sitzen Tausende Flüchtlinge auf den griechischen Inseln Lesbos, Samos und Chios fest, die meisten von ihnen sind Afghanen, Syrer und Iraker.

Zugleich lehnte auch Griechenland in der Vergangenheit fast alle Anträge auf Übernahme des Asylverfahrens aus Deutschland ab. Demnach wurden "als Ablehnungsgründe unter anderem fehlende Unterbringungsmöglichkeiten in Griechenland sowie fehlende Nachweise für die tatsächliche Einreise in Griechenland mit griechischem Visum oder hinsichtlich des Reiseweges und Aufenthalts seit Ausreise aus Griechenland genannt", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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