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Menschenrechtsbeauftragter begrüßt Abschaffung der Todesstrafe in Nebraska

Archivmeldung vom 28.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Todesstrafe: Der Raum für die letale Injektion im San Quentin State Prison
Todesstrafe: Der Raum für die letale Injektion im San Quentin State Prison

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, hat die Abschaffung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Nebraska begrüßt.

"Das Parlament von Nebraska hat mehrheitlich entschieden, die Todesstrafe in diesem US-Bundesstaat abzuschaffen. Diesen Schritt begrüße ich sehr. Er ist auch ein wichtiges Zeichen für die anhaltende Diskussion zur Todesstrafe in anderen Bundesstaaten", erklärte Strässer am Donnerstag. Die Todesstrafe sei und bleibe eine "unmenschliche, grausame und unmoralische Art der Bestrafung", betonte der Menschenrechtsbeauftragte. Die Bundesregierung lehne die Todesstrafe unter allen Umständen ab und werde sich "wie bisher gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen".

Derzeit gibt es noch in 31 US-Bundesstaaten die Todesstrafe. Seit 2007 haben außer Nebraska die Staaten Maryland, Connecticut, Illinois, New Mexico und New Jersey die Todesstrafe abgeschafft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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