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Bundesregierung hält an PKK-Verbot fest

Archivmeldung vom 20.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Logo der PKK seit 1995
Logo der PKK seit 1995

Die Bundesregierung lehnt eine Aufhebung des Verbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK ab. Gegenüber der in Deutschland 13.000 Mitglieder starken Organisation bliebe das Verbot "im Interesse der nationalen inneren Sicherheit ein unverzichtbares Regulativ", erklärte ein Sprecher gegenüber der "Welt am Sonntag".

Der Bundesgerichtshof halte die PKK weiterhin für eine terroristische Vereinigung. Ihre europäische und nationale Strukturen seien "weisungsabhängige Untergliederungen ohne eigenen erheblichen Gestaltungsspielraum". Das Ministerium erkenne "keinen sachlichen Grund, in Überlegungen über eine Aufhebung des PKK-Verbots einzutreten". Unter dem Eindruck des Verbots habe die PKK zwar von "massenmilitanten öffentlichen Aktionen weitgehend abgelassen, ihr Verhältnis zur Gewalt bleibt jedoch taktisch motiviert".

Auch Innenexperten von Union und SPD wollen an dem Verbot festhalten: Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte: "Die aktuelle Entwicklung wird wohl nicht zu einer grundsätzlichen Neubewertung der PKK führen." Derzeit könne "niemand mit Sicherheit sagen, wie sich die PKK dauerhaft verhalten wird, insbesondere ob sie zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele künftig auf Gewalt verzichten will".

SPD-Fraktionsvize Eva Högl erklärte ählich: "Entscheidend für ein Verbot der PKK sind die Ziele, Methoden und Mittel, die diese Partei in Deutschland anwendet, weniger die außenpolitische Situation." Sie sehe momentan aus innenpolitischer Sicht "hier keinen Handlungsbedarf, an der Bewertung der PKK als terroristische Organisation etwas zu ändern".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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