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Schweden will Berufung gegen Freilassung von Assange einlegen

Archivmeldung vom 14.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Julian Assange Bild: Espen Moe / de.wikipedia.org
Julian Assange Bild: Espen Moe / de.wikipedia.org

Gegen die Entscheidung den Wikileaks-Gründer Julian Assange auf Kaution freizulassen, will die schwedische Justiz Berufung einlegen. Dies bestätigte ein Londoner Gericht am Dienstag.

Zuvor wurde gerichtlich entschieden, dass Assange gegen die Zahlung von rund 240.000 Euro und unter strengen Auflagen freigelassen werde. So dürfe der 39-Jährige London nicht verlassen und müsse eine elektronische Fußfessel tragen. Assange werden von schwedischen Ermittlungsbehörden die Vergewaltigung und sexuelle Belästigung zweier Frauen vorgeworfen. Assange bestreitet indes die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer Kampagne gegen die Enthüllungsplattform Wikileaks. Ende November hatte Wikileaks rund 250.000 Dokumente des US-Außenministerium veröffentlicht und damit für weltweite Aufregung gesorgt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

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