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EuGH: Drei Länder haben in Flüchtlingskrise EU-Recht verletzt

Archivmeldung vom 02.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hochhaustürme des EuGH auf dem Luxemburger Kirchberg-Plateau Bild: de.wikipedia.org
Hochhaustürme des EuGH auf dem Luxemburger Kirchberg-Plateau Bild: de.wikipedia.org

Polen, Ungarn und Tschechien haben in der Flüchtlingskrise EU-Recht verletzt. Das geht aus einem Urteil der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag hervor.

Durch die Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von internationalen Schutz beantragenden Personen umzusetzen, hätten die drei Länder gegen ihre Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen, so die Luxemburger Richter.

Die Mitgliedstaaten könnten sich weder auf ihre Zuständigkeiten im Bereich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit noch auf das angebliche Nichtfunktionieren des Umsiedlungsmechanismus berufen, um sich der Umsetzung dieses Mechanismus zu entziehen. Konkret ging es in dem Verfahren um Vertragsverletzungsklagen der EU-Kommission. Diese waren darauf ausgerichtet, Rechtsverstöße festzustellen. Die drei betroffenen Mitgliedstaaten hatten sich unter anderem nicht an der Umsiedlung von 120.000 Asylbewerbern auf verpflichtender Grundlage aus Griechenland und Italien in die anderen EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Die Folgen des EuGH-Urteils sind zunächst unklar. Für konkrete Strafzahlungen müsste die EU-Kommission eine weitere Klage beim Gerichtshof erheben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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